Hygienkonzept des Caritasverbandes für Diözese Augsburg e. V.
Betretung des Betriebsgebäudes:
- Der Zutritt zu o.g. Betriebsgebäude des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V. ist für Klient*innen, Besucher*innen von Fach-, Gremien- oder Gruppenveranstaltungen und alle Beschäftigten ohne Prüfung des Impfstatus oder Kontaktdatenerfassung freigegeben. Personen mit typischen Krankheitssymptomen von SARS-CoV2 oder mit positivem Testergebnis oder die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, sind aufgefordert, das Betriebsgebäude zu verlassen und sich ggf. an eine/n Ärztin/Arzt, bzw. das örtliche Gesundheitsamt zu wenden. Personen mit unklaren Symptomen, werden gebeten, von einem Besuch des Hauses abzusehen.
Verhaltensregeln
für Mitarbeiter*innen, Klient*innen, Besucher*innen oder Teilnehmer*innen:
- Mitarbeiter*innen, Klient*innen, Besucher*innen oder Teilnehmer*innen sind möglichst vorab (z.B. bei Terminabsprache/mit Teilnahmebestätigung) und beim Betreten des Hauses über die bestehenden Basisschutzmaßnahmen und Hygieneregeln zu informieren, insbesondere regelmäßige Handhygiene, Verzicht auf persönliche Berührungen (z.B. Händeschütteln, Umarmungen) und die Einhaltung der Niesetikette. Desinfektionsspender zur Handdesinfektion befinden sich im Eingangsbereich und auf anderen Zugangswegen.
- Die FFP2-Maskenpflicht ist aufgehoben. Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeits- bzw. Dienststätte, sowie am Büroarbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Mitarbeiter-*innen, Klient*innen oder Besucher*innen nicht zuverlässig eingehalten werden kann, wird jedoch dringend empfohlen! Diese Empfehlung gilt auch für Veranstaltungs-, Konferenz- oder Gruppenräume, solange sich Personen im Raum bewegen. Die Regelungen zum Mindestabstand (1,5 Meter) und zur raumbezogenen, zulässigen Höchstteilnehmerzahl bleiben bestehen.
Im Beratungskontext gilt ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen. Darüber hinaus sind weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Spuckschutz, regelmäßige Belüftung). Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske wird dringend empfohlen. Warteräume sind regelmäßig zu lüften und der Mindestabstand zwischen den Wartenden zu wahren.
. - Der Dienstgeber bietet den Beschäftigten bis auf Weiteres medizinische Masken zum persönlichen Gebrauch am Arbeitsplatz (1xtäglich) an. Zudem besteht für alle Beschäftigten weiterhin einmal pro Woche das Angebot eines freiwilligen Selbsttestes.
Organisatorisches:
- Konferenzen, Arbeitskreise, Gremienveranstaltungen und interne Besprechungen in Präsenz sollen weiterhin auf ein notwendiges Maß beschränkt werden bzw. ist zu prüfen, ob die jeweilige Veranstaltung nicht auch digital oder hybrid stattfinden kann. Präsenzver-anstaltungen können unter Einhaltung der entsprechenden Basisschutzmaßnahmen und des gebotenen Mindestabstandes wieder stattfinden. Die zulässige Teilnehmerzahl richtet sich jedoch weiterhin nach der Größe des jeweiligen Besprechungsraumes und dem Abstandsgebot. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl ist für jeden Besprechungsraum festgelegt und zu berücksichtigen.
- Büro- und (belegte) Besprechungsräume sind regelmäßig und ausreichend zu belüften (mindestens 5 bis 10 Minuten pro Stunde). Nach Möglichkeit sollten die Fenster für die Dauer der Veranstaltung/ des Beratungsgesprächs geöffnet bleiben.
- Der Aufzug kann jeweils nur von einer Person genutzt werden. Empfangsbereiche sind mit einer transparenten Abtrennung ausgestattet.
- In Büroräumen mit mehreren Mitarbeiter*innen sind entsprechende technische Schutz-maßnahmen/Abtrennungen installiert. Möbel können ggf. so angeordnet werden, dass sich optimierte Laufwege und Mindestabstände ergeben. Ggf. können Mindestabstände am Boden markiert werden.
- In kleinen Büros, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann, können keine Besuche oder Klientengespräche stattfinden.
- Ansammlungen (z.B. vor Toiletten oder in Pausen) sind zu vermeiden. Rauchen ist Besucher*innen oder Teilnehmer*innen nur außerhalb des Gebäudes im Innenhof gestattet. Auch hierbei sind die Mindestabstände einzuhalten.
- Der Aufenthalt im Caritashaus erfolgt zur Wahrnehmung von Terminen oder zum Besuch/ Teilnahme an einer Veranstaltung. Beginn/Ende/Pausenzeiten von Veranstaltungen sollten nach Möglichkeit zeitlich gestaffelt erfolgen, um mögliche Kontakte zu minimieren.
Reinigung:
- Das Reinigungsintervall der Büros wird beibehalten. Die Mitarbeiter*innen haben das Büro für die Zeit der Reinigung zu verlassen. Ist dies nicht möglich, wird das Büro nicht gereinigt.
- Toiletten, Konferenzräume und die öffentlichen Hotspots, wie Wasserautomaten und die Bedienfelder der Drucker werden regelmäßig von der Hauswirtschaft gereinigt.
- Desinfektionstücher zur persönlichen Verwendung beispielsweise zur Reinigung von Computertastatur, Maus oder Telefonhörer liegen an der Pforte aus.
- Büroräume werden nur in einem Verdachtsfall desinfiziert!
- Alltagsmaterialien (z.B. Stifte, Eddings etc.) sollen möglichst personenbezogen verwendet werden.
- Bei Verwendung von Spülmaschinen in Teeküchen muss ein 60 °C Programm genutzt werden.
Bewirtung
- Für Veranstaltungen können Getränke in der Küche bestellt werden, die jedoch vom Besteller selbst abgeholt und zurückgebracht werden müssen. Die verwendeten Küchenwägen werden regelmäßig desinfiziert.
- Mit Ausnahme von einzeln verpackten Butterbrezen und Kuchen, können Speisen aktuell nicht angeboten werden.
- Die Kaffeeautomaten im EG, im II. und III. OG stehen weiterhin zur Verfügung.
- Der Küchenbereich ist nur für die Beschäftigten des Hauswirtschaftsteams und Lieferan-ten zugänglich. Die "Hoftüre" bei der Küche ist für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Der Wasserspender auf dem Küchenflur kann benutzt werden (Zugang über die Foyer-Seite) und auch die Getränkeautomaten können benutzt werden (Zugang über das hintere Treppenhaus).
Dienstfahrzeuge und Dienstreisen
- Die Nutzung von Dienstfahrzeugen ist nach Möglichkeit auf eine Person zu beschränken, ansonsten wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
- Desinfektionstücher zur Desinfektion von Kontaktflächen (z.B. Lenkrad, Schaltknopf) sind im Fahrzeug vorhanden bzw. können bei Schlüsselabholung an der Pforte mitgenommen werden. Sie müssen nach Gebrauch umgehend entsorgt werden. Klimaanlagen dürfen nicht im Umluftbetrieb genutzt werden.
- Dienstreisen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.
Ansprechpartner*in: Arbeitssicherheitsbeauftragter Herr Steinbusch
Direktion und Bereichsleitungen